Sachverständiger für Hoch- und Tiefbau

Grundlagen für den Arbeitsschutz

Von der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung über die Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Ersten Hilfe umfasst der Bereich des Arbeitsschutzmanagements.

Unternehmen, die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch in allen Prozessen berücksichtigen und diese dabei beteiligen, schaffen eine solide Basis für einen gut organisierten Arbeitsschutz.

Die Unternehmer und die jeweilige Geschäftsleitung sind für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Dazu verpflichtet Sie das Arbeitsschutzgesetz. Doch es gibt viele weitere gute Gründe, warum Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Unternehmen wichtig sein sollte. So sind Beschäftigte, die in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeiten, nicht nur weniger häufig krank, sie arbeiten auch engagierter und motivierter.

Mehr noch: Investitionen in den Arbeitsschutz lohnen sich für Unternehmen nachweislich auch ökonomisch.

Im Mittelpunkt stehen hier Hochbau- und Tiefbauprojekte, wie z.B.:

  • Neubauten
  • Sanierungen
  • Reko-Maßnahmen
  • Modernisierungen von Objekten
  • Um- und Anbauten an bestehende Gebäude

Tiefbau

Tiefbau ist ein Oberbegriff, der verschiedene Fachgebiete umfasst, wie z.B. Erdbau, Kanal- und Rohleitungsbau, Straßen- und Wegebau, Brückenbau und Spezialtiefbau.

Charakteristisch für den Tiefbau ist, dass bauliche Anlagen an oder unter der Erdoberfläche errichtet werden. Im Erdbau, einer Teildisziplin des Tiefbaues spielen Dämmen, Böschungen, Kanäle, Baugruben und Gräben eine Rolle.

Tiefbauarbeiten finden oftmals unter freien Himmel statt. Dabei sind die Beschäftigten verschiedensten Einflüssen ausgesetzt, wie z.B. Temperaturschwankungen, Niederschläge, Wind, Sturm, Gewitter und UV-Strahlungen.

Die Bereitstellung von geeigneter Arbeitsschutzkleidung ist unabdingbar, um den daraus resultieren Gefahren entgegen zu wirken.

Auch der Bearbeitungsgegenstand, wie z.B. der Boden, ist Witterungseinflüssen ausgesetzt. Folglich kann er sich dabei so verändern, dass sich hieraus Gefährdungen ergeben. Beispielsweise Eindringen von Wasser in die Baugrube, Aufweichen von Böschungen.

Weitere Einflussfaktoren sind Lärm- und Staubbelastungen auf der Baustelle sowie Lärm von Baumaschinen.

Ein weiterer Punkt ist der Einsatz von Baumaschinen im Tiefbau, wie z.B. Bagger, Planierraupen, Radlader. Aus dem Einsatz dieser speziellen Maschinen ergeben sich ebenfalls wichtige Aspekte im Bereich des Arbeitsschutzes, die auf der Baustelle täglich zu berücksichtigen sind.

Hierfür müssen Schutzmaßnahmen eingeleitet werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für eine Baustelle sind alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ermitteln, festzulegen und umzusetzen.

Hochbau

Dem Hochbau ist genau so viel Augenmerk wie dem Tiefbau zu schenken. Im Mittelpunkt stehen hier Arbeiten an, in oder auf Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, wie z.B. Dacharbeiten, Fassade- und Ausbauarbeiten. Ein großer Teil der Hochbauarbeiten muss mit Hilfe von Hilfskonstruktionen, wie z.B. durch den Einsatz von einem Gerüst, erledigt werden.  

An all diesen hoch gelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen (z.B. Treppenhäusern, Leiteraufgängen) bestehen Gefahren, wo beispielsweise Menschen, Werkzeuge oder Bauteile abstürzen können.

Diese speziellen Gefahren müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für eine Baustelle ermittelt werden, um alle erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.

In all diesen Hochbaubereichen sollte das Arbeitsschutzmanagement so ausgeprägt sein, dass ein hinreichender Schutz für alle Belange besteht.

Die Errichtung einer effektiven Absturzsicherung ist ein zentrales Thema im Hochbau. Hierbei bedient man sich verschiedener Instrumente, wie z.B. Seitenschutz- und Auffangschutzsysteme, etc.

Gesetze und Vorschriften

Grundlegende Arbeitsschutzanforderungen für Hoch und Tiefbauarbeiten finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in der DGUV-Vorschriften, in der Betriebssicherheitsverordnung und Baustellenverordnung, etc. wieder.

Folgende Dienstleistung biete ich auf dem Gebiet an:

  • Vor-Ort-Betreuung der Unternehmen auf Baustellen / Objekten mit anschließender Auditerstellung und Gefährdungseinschätzung für die Unternehmen / Bauherren / Auftraggeber
  • Mitwirkung bzw. Erstellung von Betriebsanweisungen / Anpassungen der vorhandenen Betriebs-anweisungen als Leitungsinstrument für d. GF, Leiter
  • Mitwirkung bzw. Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (AM, AV, Büro, lt. ArbStättV, ArbSchG)
  • Mitwirkung bei der komplexen Umgestaltung von Arbeitsabläufen, Technologien
  • Mitwirkung bzw. Erstellung von Zusatzarbeiten (Vorschläge) für d. Rechtsanwälte
  • Erarbeitung v. Schriftsätzen für Sofortmaßnahmen für d. AG
  • Unfalluntersuchung nach Bedarf bei schweren und tödlichen AU, WU, Havarieunfällen
  • Mitwirkung bei der Zertifizierung und der Sondermaßnahmen / Aufträge im Unternehmen
  • Hinweise, Empfehlung u. Beratung des BH / AG, Ing.-Büro, Bauleitung, Bauüberwachung als qualifizierter und zertifizierter Baustellenkoordination Deutschland, lt. Baustellenverordnung, ArbSchG, BetrSichV
  • Unterstützung d. Rechtsanwaltes für d. Unternehmen bei Gericht auf d. Gebiet d. Gesundheits- und Arbeitsschutzes
  • Erarbeitung v. Schriftsätzen für Sofortmaßnahmen für Unternehmen, Geschäftsleitungen, GF und weitere Maßnahmen lt. Abstimmung bzw. schriftlicher Beauftragung entsprechend der Vereinbarung
  • Unterstützung / Durchführung von Unterweisungen und Schulungen sowie die Dokumentation.

Meine Unterweisungs- und Schulungsleistungen im Überblick:

  • Regelmäßige allgemeine Jahresunterweisungen auf den Gebieten des Arbeitsschutzmanagenmetes
  • Regelmäßige betriebsspezifische Sicherheitsunterweisungen in Zusammenarbeit mit den Führungskräften im Unternehmen
  • Regelmäßige bereichsspezifische Sicherheitsunterweisungen in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Leitern
  • Teilweise Brandschutzunterweisungen bei Bedarf