Gefährdungsbeurteilung 

Gesetzliche Grundlagen:

Der Gesetzgeber schreibt im:

  • Arbeitsschutzgesetz § 4, 5, 6,
  • der Betriebssicherheitsverordnung § 3,
  • der Arbeitsstättenverordnung /
  • Arbeitsstättenrichtlinien und
  • in der Unfallverhütungsvorschrift - DGUV Vorschriften,

die gesetzliche Durchführung von Gefährdungsermittlung sowie der Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation vor.

Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sowie die Gefährdungseinschätzung in den Objektkontrollen (Audit) müssen schriftlich dokumentiert werden und als Arbeitsinstrument in der Leitungstätigkeit im Unternehmen seine Anwendung finden.

Unzureichende oder fehlende Gefährdungsbeurteilungen werden von den Kontrollorganen mit verschiedenen Rechtsmitteln geahndet. Diese Ordnungswidrigkeiten können sehr kostenintensiv und unangenehm werden.

Erstellung

Um eine vollständige und fachgerechte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, sind aktuelle Kenntnisse über die gesetzlichen Vorschriften und Regelungen notwendig.

Die notwendigen Schulungen für eine eigene interne Fachkraft sind kostspielig und zeitintensiv.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sachkundiger u. Sachverständiger gehört dieses Gebiet unter anderem mit zu meinem Tagesgeschäft. Somit kann ich den Unternehmern bzw. der Geschäftsleitung mit Rat und Tat aktiv zur Seite stehen.

Die Ermittlungen und Beurteilungen bei einer Gefährdungsbeurteilung haben objekt-, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen zu erfolgen.

Dementsprechend passe ich bei der Erstellung der Unterlagen die betriebsspezifischen Gegebenheiten individuell für das Unternehmen an. Somit hat jedes Unternehmen seine eigenen individuellen und damit rechtskonformen Nachweise.

Gefährdungen vermeiden durch Beratung, Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätze:

  • Gestaltung der Arbeitsräume und Verkehrswege, lt. ArbStättV etc.
  • Ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, lt. ArbStättV, ASR ( technische Regeln für Arbeitsstätten)
  • Gefährdungen erkennen und anschließend bewerten
  • Beseitigung von Gefährdungen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung, verantwortlichen Leitern etc. beseitigen.
  • Mitwirken bei der Kontrolle der Ergebnisse mitzuwirken.
  • Gefahrstoffe einschätzen (Datenblätter)
  • Arbeitsplatzanalysen mit den verantwortlichen Leitern durchführen.
  • Gefahrstoffverordnung umsetzen (Gefahrstoffkataster)
  • Dokumentierung der Arbeitsverfahren und Technologien etc.
  • Erstellung von Zusatzdokumenten bei verschiedenen Arbeitsmitteln/Arbeitsverfahren.

Als externe Fachkraft verfüge ich über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen, um mit einer objektiven Sichtweise dieses umfangreiche Gebiet in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Leitern, Unternehmern, Geschäftsleitung in die Praxis umzusetzen.

Folgende Dienstleistungen biete ich Ihnen auf dem Gebiet   Gefährdungsbeurteilungen u. Gefährdungseinschätzungen an:

  • Arbeitsplatzanalysen und deren Besonderheiten
  • Bewertung der Gefährdungen und deren Auswirkungen im Unternehmen
  • Beseitigung von Gefährdungen in Zusammenarbeit mit den Unternehmern
  • Empfehlungen und Hinweise zur Gefährdungsbeseitigung werden durch mich bei Bedarf gegeben
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen und ggf. nachjustieren durch Zusatzmaßnahmen in den jeweiligen Objekten / Bereichen des Unternehmen
  • Gefahrstoffe und deren Auswirkung im Unternehmen einschätzen.
  • Umsetzung der Gefahrstoffverordnung (Gefahrstoffkataster)
  • Vermeidung von Gefährdungen (Beratung, Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze) in den Unternehmen

Als externe Fachkraft verfüge ich über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen, um mit einer objektiven Sichtweise dieses umfangreiche Gebiet abzuarbeiten.

Gern übernehme ich diese Sonderaufgaben für die Unternehmer bzw. der Geschäftsleitung, d.h. die Erstellung von Betriebsanweisungen, der bereichsbezogenen Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unternehmerpflichten, etc.

Bei der Einführung bzw. Umsetzung in die Praxis stehe ich den Unternehmern, der Geschäftsleitung, den verantwortlichen Leitern / Mitarbeitern mit Rat und Tat zur Seite.

Diese Unterlagen sollten in der Regel in den gesetzlichen Zeitintervallen (aller 2- 5 Jahre) auf Aktualität überprüft und angepasst werden!